ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN des Verlages

 

1. Mit der Erteilung eines Anzeigen-, Dienstleistungs- und/oder Beilagenauftrages, erkennt der Auftraggeber die Preisliste, Mediadaten und die Geschäftsbedingungen des Verlages an.
2. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung (Provision) darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
3. Anzeigen- und Beilagenaufträge der im Verbreitungsgebiet ansässigen Werbungstreibenden werden zum Grundpreis abgerechnet, wenn sie durch Anzeigenmittler disponiert werden.
4. Der Verlag gewährt Provisionen an Werbungsmittler nur dann, wenn diese Aufträge, Texte und Druckunterlagen direkt liefern und die Bezahlung der Anzeigen- und Beilagenrechnungen übernehmen. Auf Eigenanzeigen hat der Werbungsmittler keinen Anspruch.
5. Anzeigen, die in Sonderseiten - aus Anlass von Jubiläen, Eröffnungen, Ausstellungen, Umbauten oder sonstigen Anlässen - erscheinen, soweit solche Veröffentlichungen von der Anzeigenleitung veranlasste redaktionell gestaltete Beiträge enthalten, ist das hierfür seitens der einzelnen Auftraggeber anteilig zu zahlende Entgeld in dem festgelegten Preis enthalten.
6. Die Konditionen zur Nachlassgewährung sind in der, in den aktuellen Mediadaten enthaltenen Preisliste ausgeführt. Bei einem Anzeigenabschluss mit mehreren Insertionen innerhalb eines Jahres, werden die Nachlässe bei den jeweiligen Anzeigeneinzelrechnungen in Abzug gebracht. Werden die zum Abdruck innerhalb eines Jahres vereinbarten Anzeigenschaltungen nicht rechtzeitig vom Auftraggeber abgerufen, ist der Verlag berechtigt, die in diesem Fall unberechtigt erhaltenen Nachlässe zurückzufordern. Anzeigenabschlüsse gelten ab dem Tag des Vertragsabschlußes, beziehungsweise mit der Veröffentlichung der ersten Anzeige. Eine Rückdatierung unter Einbeziehung bereits erschienener Anzeigen ist nicht möglich.
7. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nicht zugesichert werden.
8. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen.
9. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten für die Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, nach der jeweils gültigen Preisliste zu tragen.
10. 
Für Insertionen und Werbeaufträge die von Auftraggebern für Print abgeschlossen sind, gilt in Fällen höherer Gewalt verbindlich, dass die Einträge stattdessen als Online-Eintrag ausgeführt werden. Bei gleichbleibendem Preis, verdoppeln sich dabei mindestens der Umfang und die Laufzeit der gebuchten Einträge.

Im Falle von Arbeitskampf oder höherer Gewalt erlischt für den Auftragnehmer jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen.
11. Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzeigen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder etwaige Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Erstveröffentlichung eine sofortige schriftliche Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt.
12. Ein "Konzernrabatt" wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z.B. beim Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
13. Bei neuen Geschäftsverbindungen oder bei Zahlungsverzug behält sich der Verlag das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen von der Vorauszahlung abhängig zu machen.
14. Die Vertragsdaten jedes Auftraggebers werden in einer EDV-Anlage verarbeitet und aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus gespeichert. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Angaben auch zu Marktanalysen und verschiedenen Auswertungen, verarbeitet werden.

Als Gerichtsstand ist Schweinfürt verbindlich vereinbart.